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Wohnwagen und 100km/h
Jürgen Langner • 14. September 2021

Wer weiß schon genau welche Voraussetzungen ein Wohnwagen mitbringen muss wenn dieser für max. 100 kmh zugelassen werden soll?


Normalerweise darf ein Gespann also Zugfahrzeug + Wohnwagen 80 kmh auf Deutschlands Schnellstraßen + Autobahnen fahren. 

Es gibt aber die Möglichkeit beim TÜV unter bestimmten Voraussetzungen deinen Wohnwagen auf max. 100 kmh umschreiben zu lassen. 

Welche Voraussetzungen sind das: 

  1. eine zugelassene Antischlingereinrichtung, 
  2. Reifen am Wohnwagen die nicht älter als 6 Jahre sind mit entsprechender Traglast und mindestens L=120 kmh Zulassung. 
  3. ein 100er Aufkleber mit Amtlichem Siegel, gut sichtbar am Heck des Wohnwagen angebracht. 

Das sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine Zulassung, empfehlenswert ist immer eine Beratung mit deiner Örtlichen TÜV Stelle. Wenn du dann die Zulassung für 100 kmh hast gilt diese aber nur für deinen Wohnwagen! 

Ob du jetzt auch mit diesem Wohnwagen 100 kmh fahren darfst hängt vom Gewicht deines Zugfahrzeugs ab. 


Angenommen dein Wohnwagen hat eine zulässige Gesamtmasse von 1300 Kg, so darf dein Zugfahrzeug- Leergewicht nicht kleiner als 1300 Kg sein. Sollte in diesem Beispiel dein Zugfahrzeug Leergewicht 1299 Kg betragen ist es Essig mit 100 und du darfst nur noch 80 kmh fahren. 

Es gibt noch ganz bestimmte Vorschriften angesichts des Fahrgestells der Dämpfer und der Antischlingereinrichtungen

So kann es sein das die Gewichte auch differieren können. Genaue Informationen findest du hier beim TÜV-Nord 

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