Wo darf ich mit Wowa / Womo in Europa Parken?
Vielleicht noch wichtiger wie lange?
In Deutschland darf der Wohnwagen alleine max. 14 Tage an einem Ort stehen, wo das Parken laut StVO erlaubt ist. Also auch vor deinem Haus, wenn es nicht durch Schilder verboten ist. Ein kurzes fahren um den Block, oder ein paar Meter weiterschieben unterbricht die 14 Tagesfrist nicht. Der Wohnwagen muss seinem Zweck zugeführt werden, bevor er erneut an der gleichen Stelle 14 Tage geparkt werden darf. Das bedeutet der Wohnwagen muss einmal mindestens eine Nacht an einem anderen Ort zum Übernachten benutzt worden sein. Wenn allerdings das Zugfahrzeug am Wohnwagen angekoppelt bleibt darf das Gespann so lange parken wie es will. Beide Fahrzeuge müssen angemeldet und versichert sein!
Auf gekennzeichneten Parkplätzen mit dem Schild P (Z 314) auf blauem Grund ohne Zusatzschilder gilt das gleiche. Übernachten vor deinem Haus oder irgendwo an der Straße oder auf Parkplätzen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Nur wenn der Zugwagen angekoppelt bleibt und die Übernachtung (nicht länger als 10 Stunden) zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient.
In manchen Ländern ist das Parken außerhalb von Campingplätzen grundsätzlich verboten! Jedes europäische Land hat seine eigenen Gesetze, die das Parken, Übernachten und abstellen regeln. Mehr Informationen zum Übernachten auf Straßen und Parkplätzen findest du auf dieser Seite. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht dürfen ebenfalls überall dort parken wo die StVO es erlaubt. Auch vor deiner Haustür wenn es dort nicht durch Schilder verboten ist. Auf dem Gehweg auch wenn es für PKW erlaubt ist, nur bis 2,8 Tonnen zul. Gesamtgewicht. Wohnmobile über 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen dürfen so lange an der Straße parken wie sie zugelassen sind! Bei dem Schild P (Z 314) ohne Zusatzschild auch. Wenn ein P (Z 314) mit Zusatzschild PKW vorhanden ist dürfen nur PKW hier parken, andere Fahrzeuge sind ausgeschlossen.
Wenn ein Zusatzschild Wohnmobil vorhanden ist dürfen hier keine PKW parken. Bei dem Zusatzschild LKW wird es richtig lustig, hier dürfen LKW und Wohnmobile über 3,5 Tonnen aber keine Wohnmobile unter 3,5 Tonnen stehen. Natürlich auch keine PKW.
Das Zusatzschild 1048-11 unter dem Parkplatz Z 314 (nur PKW mit Anhänger) schließt alle anderen Fahrzeuge aus. Zusatzschild 1010-13 (Wohnwagen) bedeutet allerdings wieder nicht das hier ausschließlich Wohnwagen parken dürfen. Es bedeutet in Kombination mit Z 314 das hier Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen.
Sehr verwirrend und undurchsichtig, in den anderen europäischen Ländern ist es ähnlich kompliziert. Hier findest du mehr Informationen!