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Führerschein für Wohnwagen und Wohnmobil
Jürgen Langner • Okt. 01, 2021

Welcher Führerschein für Wohnwagen und Wohnmobil?


Ab dem 19. Januar 2013 gibt es den Führerschein B 96 was bedeutet das für PKW und Gespannfahrer ? 


Alle die den Führerschein Klasse 3 besitzen dürfen weiterhin Pkw und Lkw bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse (tzG) fahren. Außerdem einachsige (auch Tandemachsen) Anhänger jeder Größe bis theoretisch 18 tzG ziehen. Auch darf mit diesem Führerschein jedes Wohnmobil bis 7,5 tzG gefahren werden. Dieser Führerschein war bis zum 31.12.1998 zu erwerben. Bis hierher ist das ja noch überschaubar und recht simpel.


Ab dem 1.1.1999 wurde das dann aber grundsätzlich anders und komplizierter. Für Wohnmobile gilt Führerschein Klasse B bis 3,5tzG. Die Führerscheinklassen wurden geändert. Aus Klasse 3 wurden gleich mehrere Führerscheine. B, BE, C1, C1E das brachte so manchen jungen Menschen in große Konflikte. Vater hat einen Wohnwagen mit 1000 kg zG und einen SUV mit 3100 kg zG er besitzt den Führerschein Klasse 3 und darf das gesamte Gespann fahren. Sohnemann macht den Führerschein und möchte nur B machen für den SUV reicht das ja gerade so. Damit ist Papa aber nicht einverstanden "wer fährt dann das Gespann wenn ich müde werde, auf der Fahrt nach Spanien". 

Natürlich Mutti wie immer oder? Nein doch nicht, dann muss ich wohl 2 Führerscheine machen B + BE. Der Führerschein B für Kraftfahrzeuge bis 3,5 tzG und den BE für Anhänger über 750 kg zG wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw. Anhänger über 750 kg zG  wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t. 

Also genau die Kombination die der SUV und der Wohnwagen ausmacht. Wenn Sohnemann jetzt auch noch das Wohnmobil vom Onkel  fahren möchte und Vater auf die Idee kommt seinen Wohnwagen an das Wohnmobil zu hängen ist ein dritter Schein fällig. 

Wohnmobil 4,3 tzG + Anhänger 1,0 tzG dann braucht man C1E für leichtere Lastzüge, dazu ist es nötig den C1 zu besitzen also insgesamt 4 Führerscheine statt des alten Klasse 3. 


Seit dem 19. Januar 2013 ist das alles wieder Geschichte, die Klassen wurden neu definiert. Und so manches hat sich geändert vieles zum Guten!


Die neuen Führerscheine lauten ab dem 19. Januar 2013


B = ab 17* bzw 18 Jahre zu erwerben. Kraftwagen bis 3,5 tzG (Auch Wohnmobile bis 3,5 tzG). Mitführen von Anhängern. Alle Anhänger bis 750 kg zG, bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf  3.500 kg begrenzt. Allerdings muss hier auf die zulässigen Stütz, Achs und Anhängelasten geachtet werden!


B 96 = Keine eigene Klasse sondern eine Ausdehnung der Klasse B. Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG. Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.  Allerdings muss hier auf die zulässigen Stütz, Achs und Anhängelasten geachtet werden!


BE = Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG Klasse B ist erforderlich!  Allerdings muss hier auf die zulässigen Stütz, Achs und Anhängelasten geachtet werden!


Das bedeutet das mit dem Führerschein B ab sofort Gespanne also Pkw + Wohnwagen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Also ein Pkw mit 1800 kg zG + ein Wohnwagen von 1700 kg zG = 3500 kg zG oder irgend eine andere Kombination.  Allerdings muss hier auf die zulässigen Stütz, Achs und Anhängelasten geachtet werden!


Wenn das Zugfahrzeug ein schwerer Kastenwagen oder ein großer SUV ist kann das Gewicht des Wohnwagen allerdings ziemlich begrenzt sein. Für solche Fälle gibt es die Erweiterung B 96, die nichts weiter als eine Aufstockung um 750 kg Anhängerlast bzw. 4250 kg zG für ein Gespann bewirkt. 


Der B 96 kann jederzeit zum B dazu gemacht werden. Theorie Unterricht und Praxis Stunden sind vorgesehen aber keine Theoretische und Praktische Prüfung. Also recht einfach und Kostengünstig zu erwerben. Damit sind rund 90% aller Wohnwagen Pkw Kombinationen abgedeckt. Der teure Lkw Führerschein ist somit nur noch für die ganz schweren Fälle notwendig.


Befristung der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.


Befristung des Führerscheindokuments. Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.


Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.


Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.


* Begleitendes Fahren


Mehr und umfangreichere Informationen unter https://www.fahrlehrerverband-bw.de


C1 und C1E ist in etwa gleich geblieben wen es Interessiert hier der Link zur Seite https://www.fahrlehrerverband-bw.de

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