Auf Grund dessen das immer mehr Abnehmbare Anhängerkupplungen verbaut werden hat man sich in den genannten Ländern was ausgedacht. Denn wenn das Abreisseil nur um die Anhängerkupplung gelegt wird hat es natürlich keine Wirkung wenn sich die ganze Kupplung löst und aus der Halterung rutscht. Das Seil soll ja im Falle eines Falles die Bremse am Wohnwagen auslösen und diesen zum stehen bringen. Löst sich aber die ganze Kupplung aus ihrer Aufnahme am KFZ kommt der Anhänger erst sehr viel später zum stehen und könnte schwere Unfälle auslösen. Deshalb muss bei lösbaren Anhängerkupplungen immer das Fangseil an einer Öse befestigt werden. Geht der Federhaken nicht durch diese Öse muss ein Karabinerhaken nach DIN 5299, (ein sogenannter Feuerwehrhaken) dazwischen!
An den neueren abnehmbaren Kupplungen gibt es diese Öse unten an der Aufnahme für die Kupplung. Wenn hier der Karabinerhaken eingehakt wird ist alles in Butter! Die Kupplungsaufnahme ist ja fest mit der Karosserie des KFZ verbunden. Etwas unverständlich ist das auch bei einer Starren AHK das Fangseil nicht um die selbe gelegt werden darf. Hier muss ein Teil das im Handel erhältlich ist an der Kupplung montiert werden um dort das Fangseil einzuhängen. Warum weiß kein Mensch! Ich habe jedenfalls keine Erklärung!
Doch wer die Amtsschimmel kennt weiß das das noch nicht alles ist. Denn auch ungebremste Anhänger brauchen jetzt dieses Fangseil. Oder eine Fangkette die den Anhänger auch bei lösen aus der Kupplung am Fahrzeug hält. Das macht ja durchaus Sinn aber ein dünnes Stahlseil hilft glaube ich wenig. Diese Vorschrift gilt übrigens auch in Österreich, Schweiz und den Niederlanden.